Das Best-Ager-Darlehen ist für Sie ab 60 Jahre ohne maximale Altersbeschränkung konzipiert. Sind Sie verheiratet, genügt es, wenn mindestens ein Darlehensnehmer 60 Jahre oder älter ist.
Voraussetzung zur Darlehensgewährung ist eine überwiegend selbstgenutzte Immobilie (Haus oder Eigentumswohnung) in Deutschland. Diese sollte unbelastet, Ihr Grundbuch also frei von Vorlasten sein. Es ist möglich, mit dem Best-Ager-Darlehen ein laufendes Hypothekendarlehen abzulösen, wenn die aktuelle Restschuld kleiner als 10% des von uns festgestellten Immobilienwertes ist. Ihre Fremdbank muss bereit ist, abgelöst zu werden und ihre Grundpfandrechte frei zu geben. Dies müssen Sie vor Beantragung Ihres Best-Ager-Darlehens mit Ihrer Bank verbindlich klären.
Beim Best-Ager Darlehen bleiben Sie alleiniger Eigentümer Ihrer Immobilie. Zur Besicherung Ihres Darlehens wird lediglich eine erstrangige Grundschuld in das Grundbuch Ihrer Immobilie eingetragen - das ist alles. An den Eigentumsrechten Ihrer Immobilie ändert sich nichts, wenn Sie das Best-Ager-Darlehen aufnehmen.
Wenn Sie Ihr Objekt bereits teilweise Ihren Kindern übertragen haben, kann keine Best-Ager-Finanzierung gewährt werden.
Ihr Darlehenszins ist abhängig von der Höhe der Darlehenssumme, der Lage Ihres Objekts und ob Sie die Option wünschen, jährliche Sondertilgungen zu leisten. Sie genießen die günstigen Zinsen der Baufinanzierung.
Wir bieten Ihnen das Darlehen mit einer Zinsfestschreibung von 25 Jahren an. Damit soll sichergestellt sein, dass Sie sich zu Lebzeiten keine Sorgen über eine Änderung der Zinsen machen müssen.
Unverbindliche Beispielrechnung: Ein Festdarlehen über 100.000 EUR hat einen garantierten Darlehenszins von effektiv 3,0 %. Daraus ergibt sich eine monatliche Belastung von 250 EUR.
Hier erfahren Sie mehr über die aktuellen Zinsen des Best-Ager-Darlehens
Sie können ein Darlehen bis zu 40% Ihres von uns festgestellten Immobilienwertes erhalten. Unverbindliche Beispielrechnung: Angenommen, wie schätzen Ihre Immobilie auf einen Wert von 400.000 EUR. Die höchst mögliche Darlehenssumme, die Sie erhalten können, beträgt dann 160.000 EUR (= 40%).
Bei Darlehenssummen bis 400.000 EUR ist dies der Marktwert. Wünschen Sie sich eine Darlehenssumme über diesem Betrag, erfolgt eine Einwertung durch einen Gutachter.
Die Mindestdarlehenssumme für das Best-Ager-Darlehen beträgt 30.000 EUR, für die höchst mögliche Darlehenssumme gibt es keine Obergrenze.
Sie können sich das Darlehen verteilt über einen Zeitraum von 12 Monaten nach Kreditgewährung auszahlen lassen (= bereitstellungszinsfreie Zeit). Das hat für Sie folgende Vorteile:
Um eine Teilauszahlung zu beauftragen, senden Sie lediglich ein original Zahlungsauftrags-Formular (dieses erhalten Sie parallel zu Ihrem Darlehensvertrag von uns) direkt an die Allianz Hypothekenabteilung in 10842 Berlin.
Extra-Angebot: Auf Wunsch können Sie sich die Darlehenssumme (oder einen Teil davon) auch als lebenslange Sofortrente auszahlen lassen. Diese Rente erhalten Sie als monatliche garantierte Auszahlung, so lange Sie bzw. Ihr Ehepartner leben.
In Ihrem Darlehensvertrag wird vermerkt, dass das Darlehen aufgrund der nicht vorhandenen oder geringen Tilgung zu Lebzeiten des oder der Darlehensnehmer voraussichtlich nicht zurückgezahlt wird.
Die meisten unserer Kunden entscheiden sich für eine tilgungsfreie Darlehensrate. Das bedeutet, dass Sie mit Ihrer monatlichen Kreditrate nur die Zinsen bezahlen, jedoch nicht auf die Kreditsumme selbst zurückzahlen. Zurückbezahlt wird das Darlehen nach Ihrem Ableben durch den Verkauf der Immobilie bzw. durch Ihre Erben.
Das entschädigungsfreie Rückzahlungsrecht gilt auch, wenn einer oder beide
Darlehensnehmer zum Todeszeitpunkt nicht mehr in der Immobilie, sondern im "betreuten Wohnen" oder im Pflegeheim wohnen.
Sie können gegen Zinsaufschlag im Darlehensantrag ein jährliches Rückzahlungsrecht von bis zu 5% der Darlehenssumme vereinbaren. Die meisten Kunden verzichten auf diese Option.
Wir bieten Ihnen das Best-Ager-Darlehen mit einer Zinsfestschreibung von 25 Jahren an. Möglich ist sogar eine Zinsfestschreibung von bis zu 40 (!) Jahren. Idealerweise sollen Sie sich die monatliche Darlehensrate dauerhaft leisten können, auch wenn sich die Zinssätze am Kapitalmarkt verändern.
Mit einer Zinsfestschreibung von 25 Jahren brauchen sich die meisten Kunden zu Lebzeiten keine Sorgen über Zinsänderungen zu machen. Eine längere Zinsfestschreibung kommt ggfs. Ihren Erben zu Gute, da diese das Darlehen nach Ihrem Ableben fortführen und von den guten Konditionen zum Darlehensabschluss profitieren können. Konkret heißt dies: Innerhalb der abgeschlossenen Zinsbindung gelten die vereinbarten Vertragsbedingungen unverändert weiter, d.h. auch eine Tilgung von 0%.
Außer Ihrer monatlichen Darlehensrate fallen keine weiteren Kosten und Gebühren für das Darlehen selbst an. Alle entstehenden Kosten wie Abschluss- und Vertriebskosten, Verwaltungskosten und laufende Kosten sind mit Ihrer monatlichen Darlehensrate abgedeckt. Es wird Ihnen keine Vermittlungsprovision berechnet.
Zur Sicherung des Darlehens wird eine erstrangige Grundschuld in das Grundbuch Ihrer Immobilie eingetragen. Gegebenenfalls sind noch vorhandene Alt-Grundschulden oder andere bestehende Rechte von Ihnen über einen Notar zu löschen. Die hier entstehenden einmaligen Notargebühren und Kosten des Grundbuchamts (Amtsgericht) sind von Ihnen zu tragen.
1. Möglichkeit: Rückzahlung
Bei Tod eines der im Objekt lebenden Darlehensnehmer kann das Darlehen durch den Hinterbliebenen Darlehensnehmer oder die Erben vorzeitig entschädigungslos zurückgezahlt werden. Dieses Recht steht im Darlehensvertrag.
2. Möglichkeit: Fortführung des Darlehens
Alternativ ist eine Fortführung der Finanzierung möglich. Das heißt: die Erben sind in der Entscheidung frei, die Immobilie zu verkaufen oder zu übernehmen. Auch dieses Recht steht im Darlehensvertrag.
1. Möglichkeit: Vermietung und Fortführung des Darlehens
Sie sind berechtigt, die Immobilie zu vermieten und das Darlehen fortzuführen.
2. Möglichkeit: Kündigung des Darlehens
Sie können das Darlehen kündigen. Innerhalb der ersten 10 Jahre nach Vollauszahlung wird Ihnen eine Vorfälligkeitsentschädigung berechtigt. Bei einem Zeitraum länger als 10 Jahre nach Vollauszahlung sind Sie berechtigt, das Darlehen jederzeit mit einer Frist von 6 Monaten zu kündigen (§ 489 BGB), dann ohne Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung.
3. Möglichkeit: Umzug von einem Einfamilienhaus in eine kleinere Eigentumswohnung
Wenn Sie sich wohnlich verkleinern, kann die Darlehenssicherheit von einem zu verkaufenden Einfamilienhaus auf Ihre neue Eigentumswohnung übertragen werden. Ihre neue Immobilie wird vom Darlehensgeber neu bewertet. Durch die Wertverringerung kann es sein, dass Sie Teile Ihres Best-Ager-Darlehens zurückzahlen müssen, um die 40% Grenze Ihrer neuen Immobilie zu erreichen. Die Rückzahlung dieses Darlehensteils ist in diesem Fall ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich.
1. Möglichkeit: Vermietung und Fortführung des Darlehens
Sie sind berechtigt, die Immobilie zu vermieten und das Darlehen fortzuführen.
2. Möglichkeit: Kündigung des Darlehens
Sie können das Darlehen kündigen. Innerhalb der ersten 10 Jahre nach Vollauszahlung wird Ihnen eine Vorfälligkeitsentschädigung berechtigt. Bei einem Zeitraum länger als 10 Jahre nach Vollauszahlung sind Sie berechtigt, das Darlehen jederzeit mit einer Frist von 6 Monaten zu kündigen (§ 489 BGB), dann ohne Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung.
3. Möglichkeit: Vorzeitiges vertragliches Rückzahlungsrecht
Für einen Zinsaufschlag von nur 0,03% können Sie das Darlehen durch Verkauf der Immobilie auch innerhalb der ersten 10 Jahre nach Vollauszahlung ohne Vorfälligkeitsentschädigung zurückzahlen. Voraussetzungen: länger andauernde schwere Krankheit (von mind. 6 Monaten) oder wenn Sie einen Pflegegrad zugewiesen bekommen.
Am besten gehen Sie nach folgender Checkliste vor. Diese Unterlagen benötigen wir von Ihnen bitte in Kopie, um Ihnen einen Darlehensantrag zu fertigen.
Bitte senden Sie uns folgende Unterlagen ein (gerne auch digital per E-Mail, ansonsten einfach in Papierform per Post):
Bitte senden Sie Ihre Unterlagen an:
Allianz Hauptvertretung
Alfred-Faust-Str. 17c
28277 Bremen
Hier sehen Sie noch einmal die wichtigsten Eigenschaften des Best-Ager Darlehens zusammengefasst. Ob eine einzelne Eigenschaft für Sie ein Nachteil oder ein Vorteil ist, beurteilen Sie bitte selbst:
In einigen Fällen ist das Best-Ager-Darlehen für Sie nicht die richtige Finanzierungsform bzw. es kann aus folgenden Gründen für Sie nicht in Frage kommen:
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